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CO₂-Abgabe auf Heizöl: Kosten & Entwicklung

Von Redaktion Heizöl24Aktualisiert: 15. Oktober 2026

Was ist die CO₂-Abgabe?

Die CO₂-Abgabe – offiziell der CO₂-Preis im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) – ist eine gesetzliche Abgabe auf fossile Brennstoffe. Sie soll den Ausstoß von Treibhausgasen verteuern und damit Anreize schaffen, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen. Betroffen sind alle fossilen Brennstoffe: Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel und Flüssiggas.

Für Heizölkäufer ist die CO₂-Abgabe inzwischen ein erheblicher Kostenfaktor: Bei einem aktuellen Durchschnittspreis von 112,50 €/100 l macht die Abgabe allein etwa 17,4 Cent pro Liter aus – das sind rund 10 bis 12 % des Endpreises.

Entwicklung des CO₂-Preises

Seit der Einführung 2021 ist der CO₂-Preis schrittweise gestiegen:

  • 2021: 25 Euro pro Tonne CO₂
  • 2022: 30 Euro pro Tonne CO₂
  • 2023: 30 Euro pro Tonne CO₂ (keine Erhöhung)
  • 2024: 45 Euro pro Tonne CO₂
  • 2025: 55 Euro pro Tonne CO₂
  • 2026: 55 Euro pro Tonne CO₂ (aktuell geltend)
  • 2027: Preiskorridor 55–65 Euro pro Tonne CO₂ (geplant, EU ETS 2)

Ab 2027 ist der Übergang in einen europäischen Emissionshandel (EU ETS 2) für den Gebäude- und Verkehrssektor vorgesehen. Der Preis wird dann durch Angebot und Nachfrage am Markt bestimmt, wobei ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/t für die erste Phase vorgesehen ist. Langfristig halten Branchenbeobachter bis 2030 einen CO₂-Preis von 80 bis 120 €/t für möglich.

Was bedeutet das für Heizöl?

Ein Liter Heizöl verursacht bei der Verbrennung etwa 2,66 kg CO₂ (Emissionsfaktor nach BEHG). Daraus ergibt sich folgender Aufschlag pro Liter:

  • 2026 (55 €/t): 0,00266 t × 55 € = 14,6 Cent netto → 17,4 Cent brutto (inkl. 19 % MwSt.)
  • 2027 (65 €/t): 0,00266 t × 65 € = 17,3 Cent netto → 20,6 Cent brutto

Kostenbelastung für einen Haushalt

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Litern Heizöl bedeutet die CO₂-Abgabe:

  • 2026: 2.500 l × 17,4 Cent = ca. 435 Euro pro Jahr
  • 2027: 2.500 l × 20,6 Cent = ca. 515 Euro pro Jahr

Im Vergleich zum Start 2021 (ca. 165 Euro pro Jahr bei 25 €/t) hat sich die Belastung bis 2026 mehr als verdoppelt. Zusammen mit der Energiesteuer von 6,14 Cent/l und der Mehrwertsteuer von 19 % macht der staatliche Anteil am Heizölpreis rund 40 bis 45 % des Endpreises aus.

CO₂-Abgabe im Verhältnis zum Gesamtpreis

Der aktuelle Bundesdurchschnittspreis für Heizöl liegt bei 112,50 €/100 l (3.000 Liter). Darin enthalten sind neben der CO₂-Abgabe auch die Energiesteuer (6,14 Cent/l), die Produktkosten, Logistikkosten und die Händlermarge. Die CO₂-Abgabe ist nach den Produktkosten der zweitgrößte Einzelposten. Ihr Anteil wird mit jeder Erhöhung weiter wachsen.

Wer zahlt die CO₂-Abgabe?

Im Grundsatz zahlt der Endverbraucher die CO₂-Abgabe – sie ist im Heizölpreis enthalten, den der Händler in Rechnung stellt. Für Mieter gilt seit 2023 jedoch eine Aufteilung: Der Vermieter muss je nach energetischem Zustand des Gebäudes einen Anteil der CO₂-Kosten übernehmen. Bei schlecht gedämmten Gebäuden trägt der Vermieter bis zu 95 % der Kosten, bei energetisch hochwertigen Gebäuden der Mieter bis zu 100 %.

Aufteilung bei Mietwohnungen (Stufenmodell)

  • Unter 12 kg CO₂/m²/a: Mieter trägt 100 %, Vermieter 0 %
  • 12–17 kg CO₂/m²/a: Mieter 90 %, Vermieter 10 %
  • 17–22 kg CO₂/m²/a: Mieter 80 %, Vermieter 20 %
  • 22–27 kg CO₂/m²/a: Mieter 70 %, Vermieter 30 %
  • 27–32 kg CO₂/m²/a: Mieter 60 %, Vermieter 40 %
  • 32–37 kg CO₂/m²/a: Mieter 50 %, Vermieter 50 %
  • 37–42 kg CO₂/m²/a: Mieter 40 %, Vermieter 60 %
  • 42–47 kg CO₂/m²/a: Mieter 30 %, Vermieter 70 %
  • 47–52 kg CO₂/m²/a: Mieter 20 %, Vermieter 80 %
  • Über 52 kg CO₂/m²/a: Mieter 5 %, Vermieter 95 %

Das Stufenmodell basiert auf dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr. Vermieter müssen die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen. In der Praxis bedeutet dies, dass bei einem unsanierten Altbau mit hohem Verbrauch der Vermieter den Großteil der rund 435 Euro CO₂-Kosten pro Jahr übernimmt – ein starker Anreiz für energetische Sanierung.

CO₂-Abgabe im europäischen Vergleich

Deutschland ist mit seinem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) nicht allein. Mehrere EU-Länder erheben eigene CO₂-Abgaben auf Heizöl und andere fossile Brennstoffe, wobei die Preise erheblich variieren. Schweden hat mit über 100 €/t die höchste CO₂-Steuer in Europa, während andere Länder wie Polen und Ungarn noch keine vergleichbare Abgabe erheben. Ab 2027 soll das EU ETS 2 einen einheitlichen europäischen Preismechanismus für den Gebäude- und Verkehrssektor schaffen, der die nationalen Systeme ergänzt oder ersetzt.

CO₂-Abgabe und das GEG

Die CO₂-Abgabe und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgen dasselbe Ziel: den Umstieg auf klimafreundliches Heizen zu beschleunigen. Während das GEG den Ordnungsrahmen vorgibt (65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen), schafft die CO₂-Bepreisung einen finanziellen Anreiz. Beide Instrumente zusammen machen fossile Heizsysteme schrittweise weniger wirtschaftlich.

Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren und reparierbar sind. Ein Austausch auf eine klimafreundliche Heizung wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 30 bis 70 % der Kosten gefördert.

Häufige Fragen zur CO₂-Abgabe

Wird die CO₂-Abgabe auf dem Lieferschein ausgewiesen?

Ja. Heizölhändler sind verpflichtet, die CO₂-Kosten auf der Rechnung transparent auszuweisen. Der Ausweis erfolgt als separater Posten und zeigt den CO₂-Preis pro Tonne, den Emissionsfaktor und den resultierenden Aufschlag pro Liter.

Kann ich die CO₂-Abgabe steuerlich geltend machen?

Für Vermieter ist die CO₂-Abgabe ein durchlaufender Posten, der in der Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter aufgeteilt wird. Selbstnutzer können die CO₂-Abgabe nicht separat steuerlich geltend machen, wohl aber energetische Sanierungsmaßnahmen, die den Verbrauch und damit die Abgabe senken (§35c EStG).

Gilt die CO₂-Abgabe auch für Bio-Heizöl?

Heizöl mit biogenem Anteil (z. B. HVO oder FAME-Beimischung) wird anteilig entlastet: Nur der fossile Anteil unterliegt der CO₂-Bepreisung. Bei einer Beimischung von 10 % FAME reduziert sich die Abgabe um 10 %. Rein biogene Brennstoffe sind von der CO₂-Abgabe befreit.

Was passiert mit den Einnahmen aus der CO₂-Abgabe?

Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dieser Fonds finanziert unter anderem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Ausbau erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Energieeffizienz. Ein Teil der Einnahmen wird über das Klimageld an die Bevölkerung zurückgegeben – die konkrete Auszahlungsmechanik wird derzeit noch erarbeitet.

Was können Verbraucher tun?

  • Verbrauch senken: Jede eingesparte kWh Heizenergie spart auch CO₂-Abgabe. Dämmmaßnahmen, hydraulischer Abgleich und bewusstes Heizverhalten wirken sofort. Schon 1 Grad weniger Raumtemperatur spart ca. 6 % Heizenergie.
  • Heizung optimieren: Moderne Brennwertkessel nutzen den Brennstoff effizienter als alte Heizkessel – der Verbrauch sinkt um 10 bis 15 %.
  • Umstieg prüfen: Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarthermie sind von der CO₂-Abgabe nicht betroffen. Die staatliche Förderung macht den Umstieg attraktiv.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Energetische Sanierungsmaßnahmen am selbst genutzten Eigenheim können über drei Jahre mit bis zu 20 % der Kosten (maximal 40.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden.
  • Heizölpreis vergleichen: Auch wenn die CO₂-Abgabe für alle gleich ist, unterscheiden sich die übrigen Preiskomponenten erheblich. Ein Vergleich mehrerer Anbieter spart bei 3.000 Litern schnell 50 bis 150 Euro.

Fazit

Die CO₂-Abgabe ist mit 17,4 Cent pro Liter brutto ein wesentlicher Kostenfaktor beim Heizen mit Öl. Für 2027 steigt der Aufschlag auf ca. 20,6 Cent pro Liter. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus bedeutet das 2026 rund 435 Euro und 2027 rund 515 Euro Zusatzkosten pro Jahr. Verbraucher können die Belastung durch Verbrauchssenkung und langfristig durch den Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik reduzieren. Vermieter sollten die Kostenaufteilung im Stufenmodell kennen und bei energetisch schlechten Gebäuden Sanierungsmaßnahmen in Betracht ziehen.

Aktuelle Heizölpreise nach Bundesland

BundeslandØ-Preis (3.000 l)
Baden-Württemberg112,48 €/100 l
Bayern112,51 €/100 l
Berlin112,79 €/100 l
Brandenburg112,45 €/100 l
Bremen112,59 €/100 l
Hamburg112,26 €/100 l
Hessen112,61 €/100 l
Mecklenburg-Vorpommern112,60 €/100 l
Niedersachsen112,55 €/100 l
Nordrhein-Westfalen112,52 €/100 l
Rheinland-Pfalz112,56 €/100 l
Saarland112,73 €/100 l
Sachsen112,30 €/100 l
Sachsen-Anhalt112,40 €/100 l
Schleswig-Holstein112,41 €/100 l
Thüringen112,44 €/100 l

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